Beschreibung
Das repräsentative Bürogebäude P11 wird derzeit hochwertig saniert und präsentiert sich nach Abschluss der Maßnahmen als moderne Arbeitswelt auf Premium-Niveau. Jede Etage verfügt über eine rund 40 m² große Terrasse, die großzügige Außenbereiche für Besprechungen oder Pausen bietet. Die Flächen bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten und lassen sich optimal an individuelle Nutzungskonzepte anpassen. Moderne technische Standards sowie hochwertige Materialien schaffen ein professionelles und zugleich angenehmes Arbeitsumfeld. Abgerundet wird das Gesamtbild durch ein durchdachtes Gebäudekonzept, das Komfort, Effizienz und architektonische Qualität verbindet.
Lage
- zwischen Isar und der Staatskanzlei
- U-Bahn Lehel oder Tram-Station vor der Tür
- ca. 8 Gehminuten bis ins Lehel mit einigen Geschäften und Läden für den täglichen Bedarf
- einige, zum Teil individuelle Restaurants und Cafés befinden sich ebenfalls fußläufig in der Nähe
Ausstattung
- hochwertiger, akustisch wirksamer Teppichboden
- Beleuchtung der Büroarbeitsplätze mit LED-Stehleuchten mit direktem und indirektem Anteil, Steuerung über Präsenzmelder
- Hohlraumboden für die IT-Verkabelung
- Personenlift im Haus
- Dachterrassen in jedem Stockwerk
- Raumhöhe von ca. 2,70 m
- außen liegender sowie integrierter Sonnenschutz, elektrisch steuerbar
- Kühlung über Deckensegel
- mechanische Be- und Entlüftung sowie Kühlung in den Büroräumen
- Vorrüstung der Mietbereichszugangstüren für Zugangskontrollsysteme
Sonstiges
- es stehen 11 Garagenstellplätze und 4 Hofstellplätze zur Verfügung (à € 275,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
- E-Ladesäulen mit 22 kW sind ca. 5 Gehminuten entfernt
- insgesamt 458 m² Archivflächen im Untergeschoss (à € 15,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
- Gewerbesteuerhebesatz: 490%
- Zertifizierung: DGNB Gold
- die dargestellten Impressionen zeigen Ausbaubeispiele aus dem Gebäude
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.