Beschreibung
Heaven is a place on earth … Auf dem ehemaligen Bruckmann Quartier entsteht ein Premium-Business-Quartier mit rund 28.500 m² Bürofläche, verteilt auf 5 Gebäude. Im Zentrum des Quartiers steht mit der Nymphenburger Straße 86 ein architektonisches Zeugnis der Gründerzeit, welches bereits an einen Single-Tenant vermietet wurde. Dieses geschichtsträchtige Verwaltungsgebäude aus dem späten 19. Jahrhundert bildet das stilistische und städtebauliche Rückgrat des gesamten Ensembles.
Das HEAVEN THREE präsentiert sich als revitalisiertes Bestandsgebäude in Neubau-Qualität mit markanter Ziegelsteinfassade und loftartigen, bodentiefen Sprossenfenstern. Der industrielle Charakter wird durch extrahohe Decken und die charmanten Vintage-Details der dunklen Fensterrahmen unterstrichen. Als architektonisches Unikat mit großzügiger Terrasse zum Innenhof bietet das Gebäude eine unverwechselbare Adresse im Quartier und eignet sich ideal für Individualisten und Single-Tenant-Nutzer.
Lage
- zwischen Stiglmaier- und Rotkreuzplatz
- U-Bahn Maillingerstraße
- an der Straße befinden sich viele Geschäfte des täglichen Bedarfs, z. B. ein Biosupermarkt, Apotheken, Bäcker, eine Drogerie, etc.
- einige Restaurants und Snackbars erreicht man fußläufig, eine Kantine ist auf dem benachbarten Gelände vorhanden
Ausstattung
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- Beleuchtung nach Absprache
- Bodentanks für die IT-Verkabelung
- Glasfaseranschluss
- Personenlift im Haus
- Terrasse zum ruhigen, begrünten Innenhof
- großzügige Raumhöhe
- moderne Lüftungsanlagen für besseres Raumklima
- stützenfreie, hoch flexibel gestaltbare Flächen für moderne Arbeitswelten
- abgeschlossener Fahrradraum im Erdgeschoss mit Lademöglichkeiten für E-Bikes
Sonstiges
- Stellplätze in der Tiefgarage (à € 275,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) mindestens zu 50% elektrifizierbar
- Gewerbesteuerhebesatz von 490 %
- die dargestellten Impressionen zeigen Ausbaubeispiele aus dem Gebäude
- WiredScore in Platin angestrebt
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.