Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 11788

New Work im ‚Woods München am Olymiapark‘

Nettokaltmiete / m2 31,00 €
Nebenkosten / m2 4 €
Fläche 5.700 m²
80809 München Milbertshofen / Am Hart
Bezug nach Vereinbarung
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Das WOODS München am Olympiapark gehört zur neuen Office-Generation im KfW40-Standard. Das innovative Holzgebäude bietet 5.700 m² Geschossfläche mit 275 m² Terrassen- und Balkonfläche für bis zu 16 flexible Mieteinheiten. Jede Mieteinheit besitzt eine eigene Austrittsmöglichkeit auf den umlaufenden Balkon sowie eine überdachte Loggia – für ein naturverbundenes Work und Live Ambiente. Bei den Büroflächen ist eine individuelle Gestaltung in Einzel-Team- wie auch Großraumbüros möglich. Zwei begrünte Innenhöfe durchziehen das Gebäude und sorgen für viel Helligkeit und eine besonders angenehme Arbeitsatmosphäre.

Lage

  • zwischen Lerchenauer- und Lassallestraße
  • U-Bahn Oberwiesenfeld in direkter Nähe
  • ca. 2 Fahrminuten mit der U-Bahn bis zum Olympia-Einkaufszentrum
  • mehrere Restaurants und Cafés ca. 5 Gehminuten entfernt, ein mögliche Kantinennutzung bietet sich im im nahegelegenen MO'ANDER

Ausstattung

  • Eichenparkett
  • Hohlraumboden für die IT-Verkabelung
  • Glasfaseranschluss
  • Personenlift
  • lichte Raumhöhe bis Unterkante Rohdecke ca. 3,75 im EG und ca. 3,66 m in den Obergeschossen
  • außen liegender Sonnenschutz
  • Heiz-Kühl-Deckensegel mit integrierter Beleuchtung
  • CO2 neutrales Heizen und Kühlen durch Grundwasser Wärmepumpentechnologie
  • Terrassen wie auch Balkone

Sonstiges

  • 15 exklusive Stellplätze in einer erdgeschossigen Garage (auf Wunsch alle ladefähig), bis zu 50 weitere Stellplätze
  • in der nahe gelegenen KnorrBremse Parkgarage anmietbar
  • Indoor Fahrradstellplätze
  • moderne Duschen und Umkleideräume
  • Archivflächen ab 8 m² anmietbar (Preis auf Anfrage)
  • Gewerbesteuerhebesatz von 490%
  • Zertifizierung
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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