Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 10987

New Work im Münchner Süden

Nettokaltmiete / m2 23,00 €
Nebenkosten / m2 1 €
Fläche 4.449 m²
Teilbar ab 614 m²
81379 München Obersendling
Bezug ab Ende 2025
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Ein weiteres Highlight im Münchner Süden: das M-Plaza. Es ist Teil des ersten Bauabschnitts des M-Parks auf dem ehemaligen Siemens-Werksgelände. Auf sieben Etagen mit gesamt ca. 33.500 m² Mietfläche entstehen Büros und ergänzende Nutzungen, die ihrer Zeit voraus sind. Unter anderem wird es eine 2.000 m² große Dachterrasse mit Alpenblick, eine Conference-Area, Coworking-Lounge, ein Business-Restaurant, eine Cocktail-Lounge sowie ein Hi-Tech-Fitness geben. Das innovative Bürogebäude in Holzbauweise und aus recyceltem Stahl wird den heutigen sozial-ökologischen Ansprüchen und modernen Arbeitswelten gerecht. Die Kühlung und Heizung des Hauses werden über Photovoltaik und Erdwärme erfolgen.

Lage

  • zwischen Boschetsrieder-, Baierbrunner- und Wolfratshauser Straße
  • S-Bahn Siemenswerke, U-Bahn Obersendling
  • nur 200 m bis zur Boschetsrieder Straße mit einigen Geschäften und einem kleinen Einkaufszentrum
  • einige Restaurants und Cafés erreicht man in wenigen Minuten zu Fuß

Ausstattung

  • hochwertiger Bodenbelag
  • Beleuchtung nach Absprache
  • Hohlraumboden für IT-Verkabelung
  • Dreifach redundanter Glasfaser Backbone
  • 6 Personenaufzüge
  • lichte Raumhöhe von 3,10 m
  • barrierefrei
  • innovatives Kühl- und Heizsystem
  • weitere Ausstattungsdetails in Absprache mit dem Mieter

Sonstiges

  • PKW-Stellplätze in der großzügigen E-Tiefgarage inkl. E-Bike-Stellplätze (à € 120,00 zzgl. gestzl. MwSt.)
  • weitere öffentliche E-Ladesäulen direkt gegenüber dem Gebäude sowie E-Mobilität und Sharing-Angebote (TIER, Lime, ShareNow u.a.)
  • Archivflächen auf Anfrage
  • Zertifikat: Leed Platin, Wired Score Platin, Effizienzhaus 40
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 10987
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