Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 7220

Neubauobjekt … Individuelle Office-Flächen mit Loftcharakter

Nettokaltmiete / m2 26,00 €
Nebenkosten / m2
Fläche 3.926 m²
Teilbar ab 408 m²
81379 München Thalkirchen / Obersendling / Forstenried
Bezug 5 - 6 Monate nach Vertragsabschluss
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Der Büro- und Gewerbecampus Soho-Munich entsteht am ehemals industriell geprägten Standort Obersendling. Etwa 31.000 m² Mietfläche auf 6 Etagen verteilt bieten höchst individualisierbare Büroflächen mit Loftcharakter. Die Büros mit großformatigen Fabrik-Fenstern lassen sich als Open Offices ebenso gestalten, wie als Cubes oder Sharing Zones. Es stehen drei Ausstattungslinien: Classic, Loft oder Style zur Verfügung. Abgerundet wird das Angebot durch große Innenhöfe mit Freitreppen, einer großen Dachterrasse mit Alpenblick für die Mieter der oberen Etagen sowie S-Bahnzugang in unmittelbarer Nähe. Auch Laborflächen nach S1 sowie S2 sind darstellbar.

Lage

  • zwischen Boschetsrieder Straße und Siemensallee
  • S-Bahn Siemenswerke oder U-Bahn Obersendling
  • in der direkten Umgebung findet man ein reichhaltiges Angebot mit Supermarkt, Bäckerei, Apotheke und kleineren Geschäften
  • mehrere kleine Restaurants und Cafés sind neu entstanden
  • sich stark entwickelnder Stadtteil im Münchner Süden

Ausstattung

  • Bodenbelag nach Absprache
  • hochwertige Türen
  • große, loftartige Fenster
  • Achsmaß von 1,35 m
  • Beleuchtung mieterseits
  • Teeküchenanschluss
  • getrennte WCs
  • Hohlraumboden für mieterseitige IT-Verkabelung
  • Glasfaseranschluss
  • 5 Treppenhäuser
  • Aufzüge (Euro-Paletten geeignet)
  • Raumhöhe von ca. 3,30 m, im EG 4,50 m
  • außen liegender Sonnenschutz
  • optional Belüftung, Kühlung mittels Kühlsegel inklusive

Sonstiges

  • insgesamt 300 Stellplätze in zweigeschossiger Tiefgarage (Preis auf Anfrage)
  • Archivflächen auf Anfrage
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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