Beschreibung
Dies ist kein Standort für Mieter, die ein 08/15-Büro suchen. Vor allem Unternehmen, die sich ein kreatives Umfeld wünschen, sind hier genau richtig. Der werksgeländetypische Gebäudemix macht den Reiz dieses Standorts aus.
Das Gelände ‚Neue Balan‘ hat eine lange Geschichte. Zuerst fand die Familie Kustermann dort ihren Sitz für Produktionen, später ließ sich hier Infinion nieder, bevor das Gelände vor einigen Jahren völlig neu entwickelt, die Bestandsbauten saniert wurden und der Standort durch Neubauten ergänzt wurde. Nicht gewöhnlich ist vor allem die Struktur der einzelnen Häuser: vom zweistöckigen Flachbau, über Neubauten, bis zum Hochhaus mit Blick über München findet hier jeder ein passendes Büro.
Begrünte Dachterrassen mit Alpenblick und Sichtbeton sorgen für ein besonderes, loftartiges Ambiente. Auch beim Ausbau sind die Möglichkeiten nahezu unbegrenzt. Vom Open-Space-Ausbau mit Parkett und viel Glas bis zum stylischen Büro mit unterschiedlichen Bereichen lässt sich hier alles realisieren.
Lage
- zwischen Ostbahnhof, Mittlerer Ring und Rosenheimer Straße
- U-Bahn Karl-Preis-Platz oder S-Bahn Sankt-Martin-Straße, Bushaltestelle vor der Tür
- im Umkreis befinden sich ein paar kleinere Läden und Geschäfte, auf dem Gelände ist ein Supermarkt und ein Fitnessstudio untergebracht
- ein paar Restaurants erreicht man zu Fuß, auf dem Gelände gibt es ein Deli und ein Café
Ausstattung
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- Beleuchtung mieterseits
- Hohlraumboden für die IT-Verkabelung
- Personenaufzüge in allen Eingangsbereichen
- Raumhöhe im Regelgeschoss ca. 3,10 m
- Betonkernaktivierung und Deckensegel zum Heizen und Kühlen
- außen liegender, elektrischer Sonnenschutz
- Dachterrassen in den Dachgeschossen
Sonstiges
- es stehen Stellplätze (à € 130,00 € zzgl. gesetzl. MwSt.) und E-Stellplätze (à € 150,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) in der Tiefgarage zur Anmietung zur Verfügung
- Lagerflächen im Untergeschoss (à € 9,50/m² zzgl. gesetzl. MwSt.)
- für das Gebäude ist eine LEED Gold Zertifizierung vorgesehen
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.