Beschreibung
Das Municorn ist ein zukunftsweisendes Bürogebäude im neu entstehenden, urbanen Quartier Sugar Valley. Der Neubau des ersten Baubschnitts bietet sieben Geschosse mit insgesamt rund 9.900 Quadratmetern, wovon die Etagen 1 bis 6 für Büronutzer zur Verfügung stehen. Jede Etage kann individuell gestaltet werden, sodass sowohl offene Arbeitsbereiche als auch abgetrennte Büros oder Think Tanks möglich sind. Im Erdgeschoss befindet sich ein Mobility Hub, der Sharing-Optionen für Autos, E-Bikes und E-Scooter bietet. Darüber hinaus werden drei Dachgärten auf verschiedenen Etagen gestaltet, darunter z.B. mit Zen-Pavillon, Eventbühne oder Grillbereich für After-Work. Die Fassade des Gebäudes besteht unter anderem aus Naturstein und Holzlamellen. Umlaufende Fassadenbegrünungen und bepflanzte Loggien unterstreichen den nachhaltigen und modernen Charakter des Gebäudes.
Lage
- zwischen Boschetsrieder-, Geisenhausener- und Kistlerhofstraße
- U-Bahn Machtlfinger Straße oder Aidenbachstraße in 5 Gehminuten erreichbar
- vielfältige Gastronomie-, Einzelhandel- und Freizeitangebote werden in dem Quartier Sugar Valley entstehen
Ausstattung
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- LED-Beleuchtung mit Schienensystem
- IT-Verkabelung im Doppelboden mit Bodentanks und Glasfaseranschluss
- Personenlift
- lichte Raumhöhe von 3,34 m, in den Flurbereichen 3,00 m
- bodentiefe und öffenbare Fenster mit innen liegendem Sonnenschutz
- Heiz-/Kühldecken mit Akustik- und Schalldämmung
- 500 m² Dachgarten mit Terrassen im 1. OG, ausgestattet mit hochwertigen Möbel, BBQ-Area und Coffee-Bar
- Dachgarten mit Terrasse im 7. OG und Alpenblick
- Bike-Storage-Room und Duschmöglichkeiten
- Videosprechanlage
- Fassadenraster 1,35 m
Sonstiges
- 55 Stellplätze und weitere 19 E-Ladestellplätze (Preis auf Anfrage)
- Gewerbesteuerhebesatz 490%
- im EG stehen eine Espresso- und Snackbar sowie Arbeitsbereiche für Coworking und Meetings zur Verfügung
- DGNB Gold-Zertifizierung wird angestrebt, Realisierung nach EH40-Standard
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.