Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 10937

Modernes Geschäfts- und Ärztehaus direkt an der S-Bahnstation

Nettokaltmiete / m2 20,00 €
Nebenkosten / m2 4,30 €
Fläche 226 m²
Teilbar ab 225 m²
81249 München Aubing / Lochhausen / Langwied
Bezug nach Vereinbarung
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Der attraktive Bau aus dem Jahr 2011 ist eines der ersten Gebäude im noch jungen Stadtviertel Freiham. Im Haus befinden sich vorwiegend Ärzte und medizinische Praxen und bilden ein Gesundheitszentrum mit barrierefreiem Zugang direkt an der S-Bahn. Im Gebäude vertretene Fachrichtungen sind: eine Zahnarztpraxis, eine Orthopädiepraxis, ein Augenlaserzentrum , eine Hautarztpraxis, eine Praxis für Rehabilitationsmedizin, ein internistische Praxis sowie eine Praxis für Allgemeinmedizin. Die zur Verfügung stehende Fläche im 2. Obergeschoss kann sowohl als medizinische Praxis als auch als Büro genutzt werden.

Lage

  • zwischen Bodenseestraße und A96
  • S-Bahnstation Freiham direkt vor dem Haus
  • im Gebäude befinden sich eine Bäckerei, eine Apotheke, eine Kindertagesstätte sowie eine Autovermietung
  • einige Restaurants und Cafés befinden sich in der Nähe

Ausstattung

  • neuer Bodenbelag in Absprache
  • bodentiefe Fenster
  • Beleuchtung nach Absprache
  • Hohlraumboden für die IT-Verkanelung
  • Personenlift im Haus
  • Raumhöhe von ca. 2,90 m
  • außen liegender Sonnenschutz
  • vorkonditionierte mechanische Be- und Entlüftung
  • barrierefreier Zugang von der Tiefgarage / Erdgeschoss bis zu den Mieteinheiten

Sonstiges

  • 2 Stellplätze können in der Tiefgarage angemietet werden (à € 90,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
  • E-Ladesäulen mit 22 kW direkt vor dem Haus
  • Archivflächen auf Anfrage
  • Gewerbesteuerhebesatz 490 %
  • die dargestellten Impressionen zeigen Ausbaubeispiele aus dem Gebäude
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 10937
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