Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 8066

Moderne Neubauflächen im Loft-Style

Nettokaltmiete / m2 15,85 €
Nebenkosten / m2 3,20 €
Fläche 503 m²
Teilbar ab 503 m²
85662 Hohenbrunn Umland Süd-Ost
Bezug ab sofort
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Das chice Neubauobjekt mit klarer Architektursprache in Sichtbetonoptik wurde 2020 errichtet. Das ansprechende Loft-Design ermöglicht individuelle Raumlösungen mit Team- und Einzelbüros, Open Space und Think Tanks. Die Nutzung der exklusiven Gartenterrasse bietet sich für die Mittagspause an.

Lage

  • südöstlich von München, im Büro- und Gewerbegebiet Hohenbrunn mit guter Anbindung an die A99 und A8
  • S-Bahn (S7 Wächterhof) in ca. 7 Gehminuten erreichbar
  • im Umfeld findet man verschiedene Lebensmittelgeschäfte und eine Bäckerei
  • ein Bistro für die Mittagspause ist ebenfalls vor Ort, ein mexikanisches Restaurant befindet sich unweit entfernt

Ausstattung

  • Teppichboden
  • Arbeitsplatzbeleuchtung über Stehleuchten und Schienensystem von Molto Luce
  • hochwertige Einbauküche
  • hochwertige Sanitärräume mit Feinsteinzeug, Dusche in jeder Etage
  • CAT-7 Verkabelung (muss evtl. auf Ihren Bedarf angepasst werden)
  • Personenlift
  • Raumhöhe von 2,87 m
  • Glasfaseranschluss für hohe Datenübertragung (1.000 M/BITs)
  • Deckensegel zur Beheizung und Kühlung
  • elektrisch bedienbare, außen liegende Jalousien
  • klimatisierte Serverräume
  • Video-Gegensprechanlage
  • Werbemöglichkeiten an Fahnenmasten und Fassade

Sonstiges

  • 7 Außenstellplätze sowie 8 Tiefgaragen-Stellplätze anmietbar (à € 30,00-80,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
  • Elektroladestation vorgerüstet
  • 32 m² Archivflächen (à € 6,00/m² zzgl. gesetzl. MwSt.) können angemietet werden
  • Gewerbesteuerhebesatz 320 %
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 8066
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