Beschreibung
Eine unverwechselbare und ausdrucksstarke Architektur verleiht dem neuen M-YARD seine herausragende Position, welche mit der Auszeichnung der weltweit höchsten Gebäudezertifizierung für Nachhaltigkeit konkurrenzlos ist. Das Gebäude wird bis auf den Rohbau entkernt und neu als 1A-Bürogebäude mit hochwertigen Materialien und modernster Technik wieder aufgebaut. Das lichtdurchflutete Foyer ist über zwei Stockwerke offen gestaltet und von der Gmunder Straße direkt zugänglich. Die Innenarchitektur verbindet hohe Funktionalität mit höchstmöglichem Wohlfühlfaktor.
Erwähnenswert ist die hervorragende Bauweise des M-Yard, welche gegenüber konventioneller Bauweise schon eine Ersparnis von circa 75% erzielt. Auf dem Dach ensteht eine eigene Photovoltaik-Anlage. Bei dieser Bürofläche gibt es eine eigene Dachterrasse mit 125 m² zur exklusiven Nutzung im 8. Obergeschoss.
Lage
- zwischen Boschetsrieder, Aidenbach-, Wolfratshauser Straße und Siemensallee
- S-Bahn Siemenswerke, U-Bahn Aidenbachstraße
- ca. 10 Gehminuten bis zur Kreuzung Boschetsrieder Straße mit einigen Geschäften und einem kleinen Einkaufszentrum
- einige Restaurants und Cafés erreicht man in wenigen Minuten zu Fuß, eine Kantine befindet sich in unmittelbarer Nähe
Ausstattung
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- Beleuchtung mieterseits
- Hohlraumboden für CAT-Verkabelung
- Glasfaser Backbone in allen Etagen
- 4 Personenlifte und 1 Lastenaufzug
- Raumhöhe von ca. 3,30 - 3,80 m
- elektrochromes Glas, außen liegender Sonnenschutz
- moderne Heiz- und Kühlsegel mit Akkustik-und Schalldämmung
- innovative Be- und Entlüftungsanlagen
Sonstiges
- in der hauseigenen Tiefgarage können Stellplätze (à € 95,00 bis 125,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) angemietet werden, der Stellplatzschlüssel liegt für 1 Stellplatz bei ca. 130 m²; 4 öffentliche E-Ladesäulen in 4 Gehminuten (22 kW Typ 2)
- Gemeinschaftsdachterrasse sowie Urban-Floor mit Küche, Gym, Duschen und buchbaren Konferenzräumen
- Zertifizierung LEED Platin
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.