Beschreibung
Eine unverwechselbare Architektur verleiht dem neuen M-YARD seine herausragende Position, die durch die weltweit höchste Gebäudezertifizierung für Nachhaltigkeit unterstrichen wird. Das Gebäude wird bis auf den Rohbau entkernt und als 1A-Bürogebäude mit hochwertigen Materialien und modernster Technik neu aufgebaut. Das lichtdurchflutete Foyer erstreckt sich über zwei Stockwerke und ist von der Gmunder Straße direkt zugänglich. Die Innenarchitektur verbindet hohe Funktionalität mit maximalem Wohlfühlfaktor.
Bemerkenswert ist die Bauweise des M-Yard, die gegenüber konventioneller Bauweise rund 75 % Ersparnis erzielt. Auf dem Dach entsteht zudem eine Photovoltaik-Anlage.
Lage
- zwischen Boschetsrieder, Aidenbach-, Wolfratshauser Straße und Siemensallee
- S-Bahn Siemenswerke, U-Bahn Aidenbachstraße
- ca. 10 Gehminuten bis zur Kreuzung Boschetsrieder Straße mit einigen Geschäften und einem kleinen Einkaufszentrum
- einige Restaurants und Cafés erreicht man in wenigen Minuten zu Fuß, eine Kantine befindet sich in unmittelbarer Nähe
Ausstattung
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- Beleuchtung mieterseits
- Hohlraumboden für CAT-Verkabelung
- Glasfaser Backbone in allen Etagen
- 4 Personenlifte und 1 Lastenaufzug
- Raumhöhe von ca. 3,30 - 3,80 m
- elektrochromes Glas, außen liegender Sonnenschutz
- moderne Heiz- und Kühlsegel mit Akkustik-und Schalldämmung
- innovative Be- und Entlüftungsanlagen
- gemeinschaftlich nutzbare Dachterrasse mit spektakulärem Alpenblick
Sonstiges
- in der hauseigenen Tiefgarage können Stellplätze (à € 130,00 zzgl. gesetzl. MwSt.) angemietet werden, der Stellplatzschlüssel liegt für 1 Stellplatz bei ca. 130 m²; 4 öffentliche E-Ladesäulen in 4 Gehminuten (22 kW Typ 2)
- Die Nebenkosten von € 1,50/ m² werden für 3 Jahre garantiert
- Gemeinschaftsdachterrasse sowie Urban-Floor mit Küche, Gym, Duschen und buchbaren Konferenzräumen
- Zertifizierung LEED Platin
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.