Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 12240

Loft … 4 m Deckenhöhe … Perfekte HBF-Anbindung

Nettokaltmiete / m2 23,00 €
Nebenkosten / m2 3,50 €
Fläche 500 m²
80335 München Maxvorstadt
Bezug ab sofort
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Die Loftfläche befindet sich in einem revitalisierten ehemaligen Fabrikgebäude Mitten in der Münchner Innenstadt und bietet einen industriellen Charakter. Hohe Decken sorgen für ein großzügiges, lichtdurchflutetes Raumgefühl und schaffen eine inspirierende Arbeitsatmosphäre. Große Fensterflächen und sichtbare Tragstrukturen unterstreichen den authentischen Loft-Charme. Der Lastenlift erleichtert den Transport von Materialien und Mobiliar. Die robuste Bauweise ermöglicht flexible Nutzungskonzepte: von klassischen Büros bis zu kreativen Studios. Diese Fläche verbindet historischen Charme mit moderner Funktionalität in bester Innenstadtlage.

Lage

  • zwischen Hauptbahnhof und Königsplatz
  • U-Bahn Königsplatz oder Verkehrsknotenpunkt Hauptbahnhof, Tram vor der Tür
  • in den umliegenden Straßen wie auch in der nahe gelegenen Einkaufspassage Elisenhof gibt es zahlreiche Geschäfte
  • dieses lebendige Viertel bietet eine große Auswahl an kleinen Restaurants und Cafés

Ausstattung

  • heller Vinylboden in Holzoptik
  • große, bodentiefe Fenster zur Südseite
  • Beleuchtung mieterseits
  • eine Teeküche wird in Absprache mit dem Mieter eingebaut
  • Deckentrassen für eine IT-Verkabelung (muss evtl. auf Ihren Bedarf angepasst werden)
  • Raumhöhe von ca. 4,00 m
  • Fußbodenheizung
  • eine Kühlung wird in Absprache mit dem Mieter eingebaut
  • Personen- und Lastenlift

Sonstiges

  • 3 Tiefgaragenstellplätze (à € 120,00/Stellplatz zzgl. gesetzl. MwSt.), über Autolift zu erreichen
  • 2 E-Ladestationen befinden sich im Innenhof
  • Archivflächen (auf Anfrage)
  • Gewerbesteuerhebesatz von 490 %
  • die Impressionen sind teilweise zur Veranschaulichung mit KI bearbeitet worden
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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