Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 6804

Gewerbepark mit optimaler Anbindung an den Münchner Osten

Nettokaltmiete / m2 Preis auf Anfrage €
Nebenkosten / m2
Fläche 573 m²
Teilbar ab 188 m²
85551 Kirchheim Umland Nord-Ost
Bezug nach Vereinbarung
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Das Büro- und Logistikzentrum Ammerthalstraße in München-Kirchheim umfasst Büro- sowie diverse Hallenflächen mit unterschiedlichen Höhen für verschiedene Nutzungen. Die Andienung erfolgt teilweise über ebenerdige Sektionaltore, sowie über Rampen mit hydraulischen Überladebrücken. Die komplette Umfahrungsmöglichkeit des Gebäudes gewährleistet eine gute Rangierfähigkeit bei Lieferverkehr. Die Büroflächen verfügen über direkte Zugänge zu den beheizbaren Hallen. Der Gewerbesteuerhebesatz liegt bei 360 %.

Lage

  • der Gewerbepark ist über die A99 und A94 optimal angeschlossen und leicht erreichbar
  • S-Bahn S2, Haltestelle Heimstetten und Buslinie 263
  • mehrere Geschäfte für den täglichen Bedarf finden sich in der unmittelbaren Umgebung
  • in nur wenigen Minuten ist das Ortszentrum mit weiteren Geschäften Einkaufs- und Verpflegungsmöglichkeiten erreichbar
  • guter Wirtschaftsstandort mit perfekter Anbindung an die Messe

Ausstattung

  • teilweise ebenerdige Sektionaltore, sowie Rampen mit hydraulischen Überladebrücken
  • Sprinkleranlage vorhanden
  • Bodenbelastung 50 kN/m² für Gabelstapler 3,5 t zulässig
  • Personenaufzüge bis 1.000 kg und Lastenaufzüge in C3 und C4 bis 1.750 kg
  • Hallenhöhe von ca. 6,00 m
  • Achsmaß Halle 7,50 m
  • Beheizung der Hallen mittels Heißluftgeräten
  • LED-Außenbeleuchtung
  • MVG-Mobilitätskonzept für Fahrräder

Sonstiges

  • 81 Außenstellplätze (Preis auf Anfrage), 51 TG-Stellplätze (Preis auf Anfrage) und 230 Stellpätze (Preis auf Anfrage) im Parkhaus vorhanden
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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