Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 10804

Erstklassiger Neubau im Münchner Osten

Nettokaltmiete / m2 ab 29,00 €
Nebenkosten / m2 3,50 €
Fläche 1.036 m²
Teilbar ab 518 m²
81673 München Berg am Laim
Bezug ca. 5 Monate nach Mietvertragsunterzeichnung
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Dieser exklusive Neubau THE HIVE, der vom Architekturbüro Henning Larsen entwickelt wurde, steht ab 2024 zur Verfügung. Insgesamt umfasst dieses Objekt sechs oberirdische und ein unterirdisches Geschoss. Die klare und offene Gliederung der Flächen schafft maximale gestalterische Freiheit und Flexibilität. Dank der offenen Grundrissstruktur sind Einzel- und Kombibüros sowie Open-Space-Lösungen oder Kreativlandschaften möglich. Zwei zentral angeordnete Treppenhäuser und Aufzüge ermöglichen kurze Wege und weitere Gestaltungsfreiheit auf jeder Etage. Im Erdgeschoss steht eine große, umlaufende Terrasse zur Verfügung.

Lage

  • zwischen Berg-am-Laim-Straße, Dingolfinger und Neumarkter Straße
  • S-Bahn "Leuchtenbergring" in 10 Gehminuten und Tram "Schlüsselbergstraße" in 2 Gehminuten erreichbar
  • im direkten Umfeld befinden sich mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Restaurants und Bäcker

Ausstattung

  • Bodenbelag nach Mieterwunsch
  • dreifachverglaste bodentiefe Fenster
  • arbeitsplatzgerechte LED-Beleuchtung
  • mehrere WCs auf einer Etage
  • IT-Verkabelung über Holraumboden
  • Installationsbussystem KNX
  • zwei Personenlifte
  • lichte Raumhöhe von ca. 3 m
  • Zentrale, mechanische Be- und Entlüftung
  • Geothermie sowie Betonkernaktivierung zum Heizen und Kühlen
  • außen liegender, elektrischer Sonnenschutz
  • Nachhaltigkeitszertifikat BREEAM "sehr gut" wird angestrebt
  • E-Ladestationen für Autos und Fahrräder

Sonstiges

  • 43 Stellplätze davon 13 E-Ladestation (Preis auf Anfrage)
  • Archivflächen in den Etagen
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 10804
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