Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 5070

Echte Lofts für Kenner

Nettokaltmiete / m2 20,00 €
Nebenkosten / m2 3 €
Fläche 549 m²
Teilbar ab 549 m²
81369 München Thalkirchen / Obersendling / Forstenried
Bezug nach Vereinbarung
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Die ehemalige Produktionsstätte aus den 30er Jahren liegt umgeben von viel Grün in einer ruhigen Seitenstraße. Die einzelnen Häuser wurden vor wenigen Jahren renoviert, wobei die Eingangsbereiche und Treppenhäuser ein ausgefallenes Farbkonzept erhalten haben. Das komplette Gelände wurde neu begrünt und umgestaltet. Die Büroflächen sind so unterschiedlich wie die Mieter: von Einzelbüros bis zu loftartigen Großraumlösungen ist alles realisierbar und möglich.
Die Einheit wurde saniert und dabei sehr hochwertig und stylisch mit Parkett, historisch nachgebildeten Glastrennwänden aus Eisen und einer sensationellen, offenen Küche ausgestattet. Ein wirkliches Highlight!

Lage

  • zwischen Plinganser-, Boschetsrieder und Hofmannstraße
  • U-Bahn Obersendling
  • ca. 7 Gehminuten bis zur Boschetsrieder Straße mit einer guten Auswahl an Geschäften
  • einige Restaurants und Snackbars befinden sich in der Nähe

Ausstattung

  • dunkler Industrieparkettboden
  • historisch nachgebildete Glastrennelemente aus Eisen
  • komplette Beleuchtung vorhanden
  • voll ausgestattete, offene Teeküche
  • getrennte, moderne WCs
  • CAT-Verkabelung vom Vormieter (muss eventuell auf Ihren Bedarf angepasst werden)
  • Personenlift im Haus
  • tolle Raumhöhe von ca. 3,20 m
  • außen liegender Sonnenschutz

Sonstiges

  • es können Tiefgaragenstellplätze angemietet werden (à € 120,00 zzgl. gesetzl. MwSt.), auf Wunsch auch Parkplätze mit Elektroanschluss
  • Kellerflächen können angemietet werden (Preis auf Anfrage)
  • Gewerbesteuerhebesatz 490%
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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