Beschreibung
Auf dem von der Straße zurückversetzten Grundstück entsteht ab 2025 eines der ersten CO2-neutralen Geschäftsgebäude Münchens. Im Sinne von wirklicher Nachhaltigkeit wird das Haus zudem komplett aus Holz errichtet und an der Fassade mit Photovoltaikpaneelen versehen, die alle zukünftigen Mieter und das Gebäude selbst mit Strom versorgen. Weitere Pluspunkte sind ein Brunnen, der das Gebäude mittels Grundwasser kühlt und Pflanzwände im Inneren, die für ein angenehmes Raumklima und natürliche Luftbefeuchtung sorgen. Auch in puncto Design steht das Haus in nichts nach: verglaste Gebäudeecken, coole Foyers mit Designbeleuchtung und gegeneinander versetzte Geschosse machen dieses Gebäude zu einem echten Highlight anspruchvoller Architektur. Dem Mieter der 4. + 5. Etage stehen exklusiv nutzbare Dachterrassen/Terrassen mit insgesamt 1.690 m² zur Verfügung.
Lage
- zwischen Boschetsrieder-, Aidenbachstraße und Drygalski-Allee
- U-Bahn Machtlfinger Straße
- mehrere Supermärkte, Bäckereien und viele andere Läden und Geschäfte befinden sich in fußläufiger Nähe
- ein paar Restaurants und Cafés liegen in direkter Nähe
Ausstattung
- Bodenbelag nach Mieterwunsch
- Holz oder Glastüren
- große, bodentiefe Holzfenster
- hochwertige Beleuchtung
- Teeküche nach Absprache
- moderne, getrennte WCs
- Doppelboden mit Bodentanks für die IT-Verkabelung
- dreifach-redundanter Kabelanschluss, Highspeed-Internet
- Personenlift in jedem Hauseingang
- angenehme Raumhöhe von ca. 3,00 m
- außen liegender Sonnenschutz
- Heiz- und Kühlsegel
- natürliche Luftbefeuchtung über Pflanzenwände
- intelligentes Schließsystem
Sonstiges
- es stehen Stellplätze in der zweigeschossigen Tiefgarage zur Verfügung (à € 160,00 zgl. ges. MwSt.)
- E-Ladestationen in der Tiefgarage vorhanden
- bis zu 426 m² Archivflächen im Keller (à € 10,00 zzgl. ges. MwSt.)
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.