Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 5417

Außergewöhnliches Atelierloft auf coolem Campus

Nettokaltmiete / m2 24,00 €
Nebenkosten / m2 3,90 €
Fläche 522 m²
Teilbar ab 176 m²
80339 München Schwanthalerhöhe
Bezug ab sofort
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Das 2010 komplett sanierte Areal bietet klassische Altbauten und moderne Neubauten mit Büros, Studios und Lofts. Fünf unterschiedliche Gebäudetypen, Hochbeete für die Mieter, viel grüner Außenbereich nach Feng-Shui Richtlinie mit Wasserläufen, Schmetterlingswiese und Obstbäumen unterstreichen die Vielfalt des modernen Campus und seinen individuellen New-Work-Büroflächen. Nicht nur kreative Unternehmen finden hier das optimale Raumkonzept. Die loftartige Maisonette-Fläche über 2 Ebenen und innen liegender Treppe besticht vor allem durch den Mix aus verzimmerten und Open-Space-Bereichen.

Lage

  • zwischen Ridler-, Radlkoferstraße und Theresienhöhe
  • U-Bahn Schwanthalerhöhe oder U- und S-Bahn Heimeranplatz
  • nur wenige Gehminuten bis zum Einkaufszentrum Theresie mit vielen Geschäften für den täglichen Bedarf
  • einige Restaurants und Cafés befinden sich in den Seitenstraßen, ein schöner Biergarten liegt unweit entfernt
  • Kita mit speziellen Mitarbeiter-Regelungen auf dem Campus

Ausstattung

  • Parkettboden
  • hochwertige Türen und Glaswände
  • Schallschutzfenster
  • arbeitsplatzgerechte Beleuchtung vorhanden
  • großer Sozialraum mit Kochinsel
  • getrennte WCs sowie Duschbereich
  • Doppelboden für IT-Verkabelung (muss evtl. auf Ihren Bedarf angepasst werden)
  • Personenlift
  • unterschiedliche Raumhöhen
  • außen liegender Sonnenschutz
  • Heiz- und Kühlkonvektoren im 5. OG
  • Provider: Telekom, M-Net, Colt, 1&1, Trusted Networks

Sonstiges

  • Stellplätze in der Tiefgarage können angemietet werden (à € 95,00 zzgl. € 10,00 Nebenkosten und gesetzl MwSt.) sowie E-Charger für Autos und E-Bikes
  • zur Mietfläche kommen anteilige Verkehrswege sowie Funktionsflächen von ca. 78 m² hinzu und werden zu 8,50 €/m² mit berechnet
  • Gewerbesteuerhebesatz von 490%
  • ein Energiebedarfsausweis liegt vor, Angaben sind nicht erforderlich für die Fälle des § 3 Abs.3 Nr. 1 (Sonderregelung für Gebäude, die zu mindestens 70% über Kraft-Wärme-Kopplung beheizt werden)
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