Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 12348

Arbeiten im Altbau… renoviertes Büro mit Balkon in Bestlage

Nettokaltmiete / m2 ab 30,14 €
Nebenkosten / m2 2,98 €
Fläche 151 m²
Teilbar ab 151 m²
80337 München Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt
Bezug nach Vereinbarung
Provision 3,57 Monatsmiete(n) inkl. gesetzl. MwSt

Beschreibung

Der repräsentative Altbau aus dem Jahr 1890 wird derzeit umfassend und mit viel Sorgfalt saniert. In diesem Zuge erhält die Fassade eine neue Dämmung, der Hauszugang wird modernisiert und der Innenhof ansprechend neugestaltet. Zusätzlich wird ein Aufzug installiert, der die Zwischenetagen erschließt, und neue Balkone werden ergänzt. Die Bürofläche im 2. Obergeschoss verbindet den klassischen Altbaucharme mit einer funktionalen Raumstruktur und bietet mehrere Räume in unterschiedlichen Größen, von Einzel- bis hin zu Teambüros. Die zentrale Lage zwischen Goetheplatz und Sendlinger Tor gewährleistet eine hervorragende Erreichbarkeit, während Anpassungen und Ausstattungswünsche in Abstimmung mit dem zukünftigen Mieter individuell umgesetzt werden können.

Lage

  • zwischen Goetheplatz und Sendlinger Tor
  • U-Bahn Goetheplatz (U3/U6) erreichbar in zwei Gehminuten
  • in der unmittelbaren Nachbarschaft befinden sich zahlreiche Restaurants, Cafés, Bäckereien, Bars sowie Geschäfte des täglichen Bedarfs

Ausstattung

  • Parkett
  • im Flur eingebaute Deckenspots und in den Räumen Beleuchtung über Stehleuchten
  • CAT7-Verkabelung (muss eventuell auf Ihren Bedarf angepasst werden)
  • neuer Personenlift
  • Balkon
  • altbautypische Raumhöhe

Sonstiges

  • 2 Duplex-Stellplätze ein paar Häuser (Ringseisstraße) weiter, in 3 Gehminuten erreichbar (Preis auf Anfrage)
  • E-Ladesäulen (11 kW) in zwei Gehminuten erreichbar
  • 12 m² Lager im Untergeschoss (Preis auf Anfrage)
  • Gewerbesteuerhebesatz 490 %
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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