Beschreibung
In perfekter Lage von Ottobrunn findet man hier ein wirklich ansprechendes Büroareal mit unterschiedlichen und modernen Bürohäusern. Die Bestandsgebäude wurden teilweise aufgestockt, ein Teil der Bauten abgerissen und der innovative Campus mit einem weiteren Büroturm versehen. Im Erdgeschoss des Turms ist eine Tagesbar untergebracht und im begrünten Innenhof wurde ein Gastronomie-Pavillon errichtet. Viel Tageslicht und ein auf den jeweiligen Nutzer zugeschnittenes Ausbaukonzept setzen neue Maßstäbe und schaffen höchste Arbeitsplatzqualität. Neben klassischen Büronutzern aus den Bereichen IT-Technologie, Finanzdienstleistung und Medien befinden sich auch folgende medizinische Fachrichtungen bereits auf dem Gelände: Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Radiologie/Mammographie, Augenheilkunde.
Lage
- verkehrsgünstig und zentral in Ottobrunn, perfekte Anbindung an die A8
- S-Bahn Neubiberg wenige Gehminuten entfernt, Bushaltestelle vor der Tür, neue U-Bahn-Linie geplant
- einige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich im direkten Umfeld
- für die Mittagspause bieten sich ein italienisches Restaurant mit Mittagstisch und ein modernes Café an, die fußläufig zu erreichen sind
Ausstattung
- Teppichboden
- Einbauleuchten
- neu eingebaute, chice Küche
- Doppelboden für IT-Verkabelung
- Glasfaseranschluss
- Personen- und Lastenlifte
- schöne Raumhöhe von 2,80 – 3,20 m
- außen liegender, elektrischer Sonnenschutz
- Zutrittskontrollsystem
- Heiz-/Kühlsegel mit Akustikfunktion
- Trennwände aus Gipskarton-Glas Kombination
Sonstiges
- Stellplätze in der Tiefgarage (à € 88,00 zzgl. ges. MwSt.)
- 8 öffentliche E-Ladesäulen (11 kW, Type 2) sind in 10 Gehminuten zu erreichen
- Archivflächen auf Anfrage
- Gewerbesteuerhebesatz von 340 %
- Dachterrasse(n) zur allgemeinen Nutzung
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.