Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 12294

Nachhaltig, zeitlos und hochwertig … Erstbezug in chicem Neubau

Nettokaltmiete / m2 ab 35,00 €
Nebenkosten / m2
Fläche 1.719 m²
Teilbar ab 2.291 m²
81373 München Sendling-Westpark
Bezug nach Absprache
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Das Bürogebäude „Hansa56“ vereint moderne, nachhaltige Architektur mit maximaler Flexibilität und konsequenter Nutzerorientierung. Entworfen von ap-Architekten überzeugt es durch klare Struktur, zeitlose Eleganz und eine hochwertige Aluminiumfassade mit bodentiefen Fenstern, deren große Elemente ein lebendiges Erscheinungsbild schaffen. Das architektonische Konzept ist konsequent vom idealen Arbeitsplatz gedacht und ermöglicht dank eines 1,35-m-Rasters individuelle Flächenkonfigurationen – vom klassischen Büro bis zu modernen New-Work-Modellen. Ergänzt wird das Arbeitsumfeld durch großzügige Balkone, einen begrünten Innenhof sowie eine repräsentative Dachterrasse als Open-Air-Arbeits- und Rückzugsorte. Während die Westseite Ruhe und Erholung bietet, setzt die adressbildende Süd-Ost-Fassade mit Haupteingang am Landaubogen ein starkes städtisches Zeichen.

Lage

  • zwischen Westend-, Ridler- und Garmischer Straße
  • S-/U-Bahn Heimeranplatz
  • am nahe gelgenen Heimernplatz befinden sich einige Geschäfte für den täglichen Bedarf
  • Restaurants und Cafés erreicht man im Westend in ca. 10 Gehminuten

Ausstattung

  • Bodenbelag nach Mieterwunsch
  • Stehleuchten
  • Teeküchenanschlüsse
  • IT-Verkabelung über Hohlraumboden und Bodentanks
  • Personenaufzug
  • außen liegender, elektrischer Sonnenschutz
  • Zugang mit Chip-/Codekarte
  • Heiz-Deckensegel (optional mit Kühlung)
  • mechanische Be- und Entlüftung partiell

Sonstiges

  • insgesamt 20 Stellplätze in der Tiefgarage mit modernem Verschiebeparksystem (Mietpreis auf Anfrage)
  • E-Ladestation an jedem KFZ-Stellplätz möglich
  • Gewerbesteuerhebesatz 490 %
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 12294
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