Beschreibung
Das außergwöhnliche Bürohaus im Münchner Arnulfpark mit knapp 30.000 m² Bürofläche, verteilt auf ein zwölfgeschossiges Hochhaus und drei siebenstöckige „Zinnen“, bietet bestens ausgestattete und hochwertige Büroflächen. Prägend für das Gebäude ist die zeitlose Ziegelfassade, die eleganten Bögen und attraktiv gestalteten Innenhöfe. Überdurchschnittliche Raumhöhen und eine angenehme Lichtführung unterstützen die inspirierende Arbeitsatmosphäre. Eine flexible Innenraumaufteilung nach Mieterwunsch bei einem Achsmaß von 1,37 m ist möglich.
Lage
- zwischen Landsberger- und Arnulfstraße, im Arnulfpark
- S-Bahn Donnersbergerbrücke oder Hackerbrücke, U-Bahn Hauptbahnhof
- ca. 10 Gehminuten bis zum Hauptbahnhof und der Innenstadt, viele Geschäfte im nahe gelegenen ZOB
- zahlreiche Restaurants und Cafés in der Nähe
Ausstattung
- hochwertiger Teppichboden
- energieeffiziente Stehleuchten mit Tageslichtsensoren oder Pendelleuchten
- IT-Verkabelung über Hohlraum-/Doppelböden
- gesamt 9 Personenaufzüge
- Raumhöhe von ca. 3,00 m
- Kühldecken/-segel
- umweltschonende Raumtemperierung über Grundwassernutzung
- mechanische Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung
- elektrisch bedienbarer, außen liegender Sonnenschutz
Sonstiges
- insgesamt 20 Stellplätze verfügbar (à € 200,00 zzgl. Nebenkosten von € 12,50/Stück zzgl. gesetzl. MwSt.)
- 2 öffentliche E-Ladesäulen Typ 22 kW direkt vor der Tür
- im 1. und 3. UG befindet sich eine Fahrradgarage mit insgesamt ca. 50 Stellplätzen, sowie komfortable Duschbereiche
- 205 m² Archivflächen (à € 10,00 zzgl. Nebenkosten von € 3,50/m² zzgl. gesetzl. MwSt.)
- Gewerbesteuerhebesatz 490%
- Flächenberechnung nach BGF
- Zertifizierung DGNB-Gold
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.