Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 12241

Zentrales Büro in Haidhausen – direkt an der Stammstrecke

Nettokaltmiete / m2 22,00 €
Nebenkosten / m2 2,93 €
Fläche 205 m²
Teilbar ab 205 m²
81667 München Au-Haidhausen
Bezug ab Juli 2026
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Die Bürofläche befindet sich in einer der attraktivsten Lagen Haidhausens, eingebettet in ein gewachsenes Umfeld mit charmanten Altbauten sowie einer vielfältigen Auswahl an Cafés, Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist durch die nahegelegene S-Bahn-Station entlang der Stammstrecke gewährleistet. Die Einheit befindet sich im 1. Obergeschoss eines gepflegten Gebäudes aus dem Jahr 1990 und überzeugt durch eine klare, funktionale Aufteilung sowie helle, freundliche Arbeitsbereiche dank großzügiger Fensterflächen. Das Büro wird dem neuen Mieter renoviert übergeben. Individuelle Anpassungen der Raumaufteilung können nach Absprache berücksichtigt werden.

Lage

  • zwischen Rosenheimer Platz, Ostbahnhof und Isar
  • S-Bahn oder Tramhaltestelle "Rosenheimer Platz" in einer Gehminute erreichbar
  • im direkten Umfeld befinden sich zahlreiche Möglichkeiten für die Mittagspause sowie viele unterscheidliche Geschäte für den täglichen Bedarf

Ausstattung

  • Stäbchenparkett
  • Beleuchtung teilweise vorhanden
  • CAT6-Verkabelung über Kabelkanäle (muss eventuell auf Ihren Bedarf angepasst werden)
  • Glasfaser
  • Personenlift
  • schöne, große Loggia zum ruhigen, begrünten Innenhof
  • normale Raumhöhe

Sonstiges

  • 6 Stellplätze in der Tiefgarage (à € 130,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
  • mehrere E-Ladesäulen (11 kW) vor der Haustür
  • 33 m² Lagerfläche im Untergeschoss, verteilt über zwei Räume, muss mit angemietet werden (à € 8,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
  • Gewerbesteuerhebesatz 490%
  • Flächenberechnung nach BGF
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 12241
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