Beschreibung
Das exklusive Geschäftshaus M50 vereint modernes Design mit höchstem Komfort in einer exklusiven Lage im Herzogpark. Das Gebäude besticht durch hochwertige Ausstattung, wie eine Fußbodenkühlung mit Grundwasserwärmepumpe, eine elegante Kitchenette von NEXT125, innen liegenden Sonnenschutz und ein KNX-Gebäudesteuerungssystem. Die großzügigen Büroflächen bieten flexible Grundrisse und repräsentative Raumhöhen. Sicherheit wird durch moderne Zutritts- und Alarmanlagen, Videoüberwachung und Gegensprechanlagen gewährleistet. Umgeben von altem Baumbestand und in unmittelbarer Nähe zum Englischen Garten und Isarufer, bietet das M50 ein ruhiges Arbeitsumfeld.
Lage
- zwischen Isar, Mittlerem Ring und Montgelasstraße
- Busstation 2 Gehminuten entfernt, die Tram-Station Mauerkircherstraße erreicht man in ca. 10 Gehminuten
- entlang der Mauerkircherstraße befinden sich einige Läden und Geschäfte
- ein paar kleine Restaurants und Cafés erreicht man in wenigen Gehminuten am Kufsteiner Platz
Ausstattung
- Bodenbelag in Absprache mit dem neuen Mieter
- Grundbeleuchtung vorhanden
- IT-Verkabelung vorhanden (muss eventuell auf Ihren Bedarf angepasst werden)
- Personenlift im Haus
- Terrassen mit insgesamt 62 m²
- Raumhöhe von 2,77 m
- innen liegender Sonnenschutz mit hohem Reflexionsgrad
- Fußbodenkühlung über eine Grundwasserwärmepumpe
- Zutritts- sowie Alarmanlage
- Video-Gegensprechanlage mit Kameraüberwachung
- KNX-System für die Steuerung von Licht, Beschattung, Heizen und Kühlen
Sonstiges
- Stellplätze in der Tiefgarage über einen Autolift (à € 150,00 zzgl. gesetzl. MwSt.)
- E-Ladesäulen mit 22 kW ca. 5 Gehmiunten entfernt
- Archivflächen auf Anfrage
- Gewerbesteuerhebesatz 490%
- die dargestellten Impressionen zeigen Ausbaubeispiele aus dem Gebäude
- Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.