Breitwieser Roth Breitwieser Roth

Objekt: 11918

Moderne Light-Industrial- oder Foschungsflächen … Optimal angebunden

Nettokaltmiete / m2 auf Anfrage €
Nebenkosten / m2
Fläche 1.448 m²
Teilbar ab 1.448 m²
80935 München Milbertshofen / Am Hart
Bezug ab Januar 2026
Provision provisionsfrei für den Mieter

Beschreibung

Auf einem knapp 10.000 m² großen Grundstück im Münchner Norden entstanden 2023 moderne Büro- und Hallenflächen. Das multifunktionale Gebäude mit Hallen von zum Teil 6,20 m lichter Höhe bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten im Bereich Light Industrial, Produktion oder Forschung & Entwicklung. Die Hallen sind im EG mit Rolltoren und zum Teil mit Lastenlifts ausgestattet und verfügen über eine Taglast von 15 kN/m². Im Bürobereich in den Zwischengeschossen und im 1. OG lassen sich moderne Bürokonzepte darstellen.

Lage

  • zwischen Schleißheimer, Riesenfeld- und Lerchenauer Straße
  • U-Bahn Am Hart oder Bushaltestelle an der Schleißheimer Straße
  • fußläufig entfernt befindet sich ein Supermarkt und Bäckereien
  • Cafés und ein paar Restaurants erreicht man ebenfalls in ca. 10 Minuten zu Fuß

Ausstattung

  • Ausstattung und Ausbau im Bürobereich in Absprache mit dem Mieter
  • Traglasten: Halle 15 kN/m², Mezzanine 3,2 - 6 kN/m², Büro 3,2 kN/m²
  • lichte Höhen: 6,2 m (Halle 1 und 2), 4,3 m (Halle 3 und 4), 4,4 (Halle 5 und 6)
  • Andienung über einen Lastenlift in Halle 5 und 6 (Einbringungsöffnung 2,3 x 3,9 m, Traglast von 3.500 kg)
  • Personenlift zur Büroebene
  • Decken- ud Fächenheizstrahler
  • Stromanschlussleistung von ca. 300 kW in der Halle
  • Umluftkühlung in den Büros, Halle 1+2 sowie in einzelnen Räumen der Halle 5 (Labore)

Sonstiges

  • ingesamt können 12 Stellplätze in der Tiefgarage und 2 Außenstellplätze angemietet werden (Mietpreis auf Anfrage)
  • E-Ladesäulen befinden sich auf dem Gelände
  • Gewerbesteuerhebesatz 490 %
  • Energieausweis / Hinweis zur EnEV 2014: Zum Zeitpunkt der Erstellung und Veröffentlichung dieser Anzeige lag uns für die Immobilie kein Energieausweis vor, dessen Kennwerte nach § 16a der Energieeinsparverordnung ab dem 01. Mai 2014 in der Anzeige anzugeben wären. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Vermieters / Verpächters bzw. Verkäufers der Immobilie, einen gültigen Energieausweis erstellen zu lassen und nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 EnEV 2014 vorzulegen.
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Objekt: 11918
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